Anmeldung

Werden Sie Mitglied im 1. Paderborner Schwimmverein!

Bitte füllen Sie das Aufnahmeantrag möglichst am Bildschirm vollständig aus (Seite 1) und übermitteln Sie diesen der Geschäftstelle des 1. Paderborner SV oder geben Sie den Aufnahmeantrag den Trainern und Übungsleitern. Sie müssen uns lediglich die Seite 1 übermitteln!

 

Der Aufnahmeantrag steht Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung (14.04.2024, 3 Seiten, 195 kb)


Infoschreiben zur Vereinsanmeldung und zu Leistungsansprüchen (14.04.2024, 2 Seiten, 90 kb)

Mitgliedsbeiträge

Beitragsart Jahresbeitrag ab 01.07.2019 Monatsbeitrag ab 01.07.2024 Jahresbeitrag ab 01.07.2024
Mitglieder bis zum 25. Lebensjahr 120,00 € 12,50 € 150,00 €
Mitglieder ab dem 25. Lebensjahr 138,00 € 14,50 € 174,00 €
2 Erwachsene 201,60 € 21,00 € 252,00 €
2 Erwachsene, 1 Kind 243,60 € 25,50 € 306,00 €
2 Erwachsene, 2 oder mehr Kinder 253,20 € 26,50 € 318,00 €
1 Erwachsener, 1 Kind 201,60 € 21,00 € 252,00 €
1 Erwachsener, 2 Kinder 243,60 € 25,50 € 306,00 €
1 Erwachsener, 3 oder mehr Kinder 253,20 € 26,50 € 318,00 €
2 oder mehr Kinder 192,00 € 20,00 € 240,00 €
passive Mitgliedschaft 75,60 € 5,00 € 60,00 €
einmalige Aufnahmegebühr 10,00 € 10,00 €

Hinweise zur Mitgliedschaft im 1. Paderborner SV

 

Satzung

Die Satzung des Vereins und die dazu erlassenen Bestimmungen werden mit dem Aufnahmeantrag anerkannt. Die Satzung kann in der Geschäftsstelle oder hier im Internet eingesehen werden.

 

Familien

Unter den Begriff Familie fallen diejenigen Mitglieder, die in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft leben und die dazugehörigen Kinder. Kinder dieser Familien werden zu Beginn des Jahres, indem sie das 25. Lebensjahr vollenden, automatisch in die Beitragsart „Erwachsene“ eingestuft. Eine entsprechende Anpassung des Familienbeitrages erfolgt zum gleichen Zeitpunkt.

 

Aufnahmeantrag

Für jede Person muss ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden (Bitte auch bei Familien für jeden Familienangehörigen ein weiteres Formular benutzen). Der ausgefüllte Antrag kann abgegeben werden über den Übungsleiter / die Übungsleiterin, donnerstags im Eingangsbereich des Maspernbades (von 19:30 bis 20:00 Uhr) an einen Verantwortlichen des 1. PSV, während der Öffnungszeiten der PSV-Geschäftsstelle (zur Zeit dienstags, 07.00 Uhr bis 11.30 Uhr, donnerstags, 16.00 Uhr bis 20.30 Uhr) oder per Post.

 

Änderungen / Mahngebühr

Wenn sich Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift oder anderer Daten ergeben, so ist jedes Mitglied verpflichtet, dies der PSV-Geschäftsstelle umgehend schriftlich mitzuteilen. Sollte aufgrund einer nicht gemeldeten Kontoänderung/-auflösung oder anderer Umstände, die das Mitglied zu verantworten hat, der Beitrag nicht pünktlich eingezogen werden können, so wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,- Euro fällig.

 

Austritt / Kündigung

Ein Austritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum 30.06. und 31.12. des Jahres zulässig. Die schriftliche Austrittserklärung unter Angabe des Vornamens, Namens und der vollständigen Adresse muss der Geschäftsstelle des Vereins spätestens vier Wochen vor Ablauf der genannten Stichtage zugehen.

 

Leistungsansprüche der Mitglieder

Der Verein freut sich über jedes Neumitglied und versucht jedem Neumitglied ein attraktives Angebot zu unterbreiten. Der Mitgliedsbeitrag stellt aber kein Entgelt für ein bestimmtes Leistungsangebot dar. Er dient allein dem satzungsgemäßen Vereinszweck und ist an keine Gegenleistung gekoppelt. Daher muss er auch bei vorübergehend ruhender Vereinsaktivität (z.B. Bäderschließung) nicht erstattet werden. Der 1. PSV erhebt einen (Solidar-)Beitrag, der neben anderen Zuschüssen, Spenden und Kursgebühren zur teilweisen Deckung der laufenden Kosten eingesetzt wird.

 

Es besteht nach einer Anmeldung kein Anspruch auf eine Teilnahme an einem bestimmten Angebot des Vereins. Wir bitten Sie daher im Vorfeld abzuklären, ob bei dem von Ihnen gewünschten Angebot Kapazitäten bzw. Plätze verfügbar sind. Bzgl. unserer Schwimmangebote im Nachwuchsbereich verweisen wir insbesondere auf die Informationen zum Sichtungsschwimmen für Kinder im Alter von 6 bis 8 Jahren. Bei allen anderen Angeboten nehmen Sie bitte im Vorfeld mit dem/der zuständigen Fachwart/in Kontakt auf.

 

Eine Ausnahme ist unser Donnerstagabend-Schwimmen (ab 19:30 Uhr). An diesem Angebot kann jedes Vereinsmitglied teilnehmen und es gibt momentan keine Teilnahmebegrenzung, da genügend Wasserflächen zur Verfügung steht. Aber auch dies könnte sich in der Zukunft mal ändern.

 

Kurse für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder

Anders als beim Mitgliedsbeitrag verhält es sich bei Zahlungen, die direkt mit einer Gegenleistung verbunden sind. Kursgebühren werden auf Anfrage erstattet oder die Kurseinheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, wenn die Kurseinheiten nicht durchgeführt werden können.

 

Alle Vereinsmitglieder haben momentan Anspruch auf eine um 50 Prozent reduzierte Kursgebühr. Aufgrund der Vereinsmitgliedschaft besteht aber kein Anspruch auf eine Bevorzugung im Rahmen der Vergabe der Kursplätze. Hier gelten die Ausschreibungsbedingungen der Kurse. Grundsätzlich werden die Kursplätze ab Anmeldebeginn nach chronologischem Eingang der Anmeldung vergeben.